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Tamara
Anmeldungsdatum: 25.01.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 25.01.2009 12:15 Titel: Frage zur Selbstständigkeit |
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Hallo!
Ich bin gelernte Kosmetikerin, Fußpflegerin & Naildesignerin aus Österreich. Nun mein Anliegen.
Ich strebe dazu mich am Bodensee niederzulassen und auch dort mein eigenes Geschäft zu eröffnen.
In Österreich bräuchte ich für jeden einzelnen Beruf eine "Befähigungsprüfung", eine Unternehmerprüfung und wenn ich Lehrlinge ausbilden möchte auch noch eine Lehrlingsausbildnerprüfung.
Ist das in Deutschland auch so?
Bzw. wie wird meine Ausbildung in Deutschland anerkannt?
Danke im Voraus! |
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Kosmetik Forum
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antjemaria
Anmeldungsdatum: 19.01.2009 Beiträge: 11
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Verfasst am: 25.01.2009 20:40 Titel: |
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Hallo,
in Deutschland hast du es wesentlich einfacher. Ein Ausbildungzertifikat reicht dabei aus, auch wenn es nur ein kurzkurs ist.
Für die Lehrlingsausbildung benötigst du in Deutschland eine Ausbildereinungsprüfung.
Aber Lehrlinge ausbilden ist im Moment nicht unbedingt nötig, du bekommst häufig angebote von praktikanten, diese haben dann schon etwas vorbildung.
aber da ist die Qualität von schule zu schule unterschiedlich.
viel erfolg |
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Tamara
Anmeldungsdatum: 25.01.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 28.01.2009 09:19 Titel: |
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Verstehe.. Also brauch ich quasi nichts um ein Geschäft zu eröffnen..
Was ist diese Ausbildungszertifikat?
Damit ich mich selbstständig machen kann?
Und nochmals Danke! |
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antjemaria
Anmeldungsdatum: 19.01.2009 Beiträge: 11
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Verfasst am: 29.01.2009 07:53 Titel: |
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Hallo,
das Ausbildungzertifikat ist entweder das Zeugnis deiner Schule an der du gelernt hast oder dein Diplom oder was Du auch immer Du als Bestätigung Deiner Ausbildung bekommen hast. In Deutschland ist das ganz verschieden. Als Kosmetikerin bist Du in der Handwerksrolle B eingetragen, da sind keine genauen Abschlüsse vorgegeben. Der Beruf der Kosmetikerin ist in Deutschland auch nicht 100% definiert. Das heist ich kann Kosmetikerin in 4 Wochen werden...,- oder staatlich anerkannte Kosmetikerin in einer Ausbildung von 2 bis 3 Jahren.
Wir haben auch verschiedene Schulen auf dem Markt:
- staatliche Berufschulen ( kein Schulgeld, längere Ausbildung )
- gemeinützige Schulen teilweise staatlich gefördert ( geringes Schulgeld, lange Ausbildung )
- private Schulen ( müssen sich über das Schulgeld selbst finannzieren, kein Abschluss staatlich anerkannte Kosmetikerin,- sondern nur Kosmetikerin ,- manche nennen sich auch med. Kosmetikerin, da diese Bezeichnung nicht geschützt ist)
Als Abschluss : man möchte halt irgendreinen Nachweis über fachliche Bildung sehen...
Auch solltest Du überlegen welche Leistungen Du anbietest, denn das entscheidet ob Handwerkskammer oder IHK ( Beiträge sind sehr unterschiedlich ).
Viele Grüße
Antje |
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Tamara
Anmeldungsdatum: 25.01.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 30.01.2009 07:30 Titel: |
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Das ist ja einfach in Deutschland.. *gg*
Alles klar, dann dürfte ich in Deutschland diplomierte sein, ich hab zwar kein Diplom, allerdings die Lehrabschlüsse und das dauerte auch 3 Jahre.
Wie sieht das in der Fußpflege aus?
Ihr habt da ja Unterschiede wie, kosmetische, medizinische und es gibt noch Podologen.. mir wurde gesagt, dass meine Ausbildung hier als Podologe in Deutschland anerkannt wird. Könnte das richtig sein?
Lg. Tamara |
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antjemaria
Anmeldungsdatum: 19.01.2009 Beiträge: 11
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Verfasst am: 30.01.2009 18:15 Titel: |
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Hallo,
in Österreich gibt es soweit ich informiert bin auch 2 Ausbildungsformen,
bei 3 Jahren denke ich das Du etwa die Stellung wie "staatlich anerkannte Kosmetikerin" hast.
Seit ca 2000 oder 2001 gibt es in Deutschland das Podologengesetz.
Dies regelt insbesondere die Ausbildung ( 2 Jahre vollzeit ). Es gab in den ersten Jahren eine Übergangsregelung mit erleichterten Bedingungen...
Aber das ist vorbei. Als Podologen kannst Du ( bei Kassenzulassung ) die Fußpflege bei Diabetikern ( Wagner 0 ) auf Rezept abrechnen.
Allerdings werden da auch an Deine Praxis besondere Bedingungen gestellt:
- bestimmte Raumhöhe ( weiß ich leider nicht auswendig )
- Autoklav
- Mindestgröße für Kabinen und Praxis
- keine Kombination mit kosmetischen Behandlungen ( z. B. Gesichtspflege )
Als Kosmetikerin mußt Du also keine Podologin sein, denn Fußpflege darfst Du als Kosmetikerin auch machen...
Kleine Einschränkung - Du darfst nicht :
- Entzündungen
- Ulcus
- Pilze
etc behanndeln. Ist die Frage ob man das nun unbedingt will...
Ich habe meine Podologenprüfung gleich im ersten Jahr des Gesetzes gemacht.
Aber am Ende muss man sich entscheiden was man wirklich will, Kosmetik oder med. Fußpflege.
Das muss man sich vorher überlegen, auch mußt Du schauen wo Du hin gehst, was es dort gibt...wo Lücken sind...was Dir Spaß macht...und so weiter.
Viele Grüße
Antje |
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